Betr.: Dispo-Konto, mein Vorschlag
Wie haben unter Finanzen, Wochenübersicht, die laufende KW und die vier vorhergehenden Kwn abgebildet. Als eigener Punkt sind die Ticketeinnahmen aufgeführt.
Die Obergrenze des Dispo-Kredits sollte das 1,5 fache des Durchschnitts der Summe der vier vor der laufenden KW liegenden Wochen sein.
Beispiel: Laufende KW10,
Ticketverkauf in Euro
KW9 231505
KW8 195300
KW7 249690
KW6 298200 Gesamt: 974696 Euro : 4 = 243674 Euro Durchschnitt
Das 1,5 fache
243674 x1,5 = 365511,- Euro
ist die Dispogrenze, über die hinaus NICHT gezahlt wird.
Erreicht der Dispo den Durchschnitt der Ticketeinnahmen,
im Beispiel 243674 Euro
erfolgt die „Erste Mahnung“mit der Maßgabe,
Rückführung des Dispos auf „Null“ innerhalb der nächsten vier Kwn, bis dahin keine Neuanschaffungen und keine Personaleinstellungen.
Wird die Dispogrenze erreicht, oder das Konto nicht innerhalb der Frist auf „Null“ gebracht, werden Fahrzeuge „Zwangsverkauft“, beginnend mit dem wertvollsten Fahrzeug. Die Fahrer des Fahrzeugs werden zu normalen Konditionen entlassen, ebenso das durch den Verlust der Fahrzeuge bzw, der Busfahrer nicht mehr benötigte Personal, hier jeweils der teuerste Mitarbeiter.