Autor Thema: Grenze beim Buskauf und Insolvenz der Firma  (Gelesen 4911 mal)

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Offline Bensvine

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Grenze beim Buskauf und Insolvenz der Firma
« am: 05. März 2020, 15:20:53 »
Hallo zusammen,

aktuell arbeiten wir an dem Punkt, dass eine hohe Verschuldung nicht mehr so ohne weiteres möglich ist. Desweiteren muss es Grenzen geben, wann eine Firma Insolvent ist. Wir möchten euch kurz die Punkte vorstellen, wie wir es in den nächsten 2 Wochen Stück für Stück Online stellen.

  • Es wird mit dem ersten Update eine Prüfung Online kommen, die den Kontostand und die bereits getätigten Gebote berücksichtigt. Der Manager kann dann nur noch bis max. 50% des letzten Wochenumsatzes ins minus gehen. Heißt genau, Buskäufe sind nur bis zu diesem Rahmen möglich.
  • Mit der Insolvenz haben wir uns das wie folgt gedacht. Jeden Sonntag prüft das System, ob ein Manager unterhalb seinen genehmigten Dispo liegt. Das Dispolimit ist das 2 fache des letzten Wochenumsatzes. Wenn dieses erfüllt ist, wird geprüft, ob die Ausgaben die Einnahmen der Woche übersteigen. Sollte das der Fall sein, bekommt der Manager seine erste Mahnung. Nun heißt es, so zu wirtschaften, dass beim nächsten Sonntag die Einnahmen in jedem Fall höher liegen. Insgesamt kann der Manager 3 Mahnungen erhalten. Die vierte Mahnung würde die Insolenz bedeuten. An diesem Punkt kommt nur noch ein Neustart in Betracht. Die Mahnungen werden wieder auf null gesetzt, wenn der Manager mind. ein Sonntag positiv geprüft wurde.

Wir hoffen, dass ihr diesen Schritt nachvollziehen könnt und das dieser auch wichtig ist. Bei Fragen oder Anregungen immer her damit.

VG vom Team
« Letzte Änderung: 05. März 2020, 15:27:42 von Yoshi »

Offline NieGue

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Antw:Grenze beim Buskauf und Insolvenz der Firma
« Antwort #1 am: 06. März 2020, 11:37:32 »
Betr.: Dispo-Konto, mein Vorschlag

Wie haben unter Finanzen, Wochenübersicht, die laufende KW und die vier vorhergehenden Kwn abgebildet. Als eigener Punkt sind die Ticketeinnahmen aufgeführt.
Die Obergrenze des Dispo-Kredits sollte das 1,5 fache des Durchschnitts der Summe der vier vor der laufenden KW liegenden Wochen sein.

Beispiel: Laufende KW10,
Ticketverkauf  in Euro
KW9  231505
KW8  195300
KW7   249690
KW6   298200  Gesamt:  974696 Euro : 4  = 243674 Euro Durchschnitt

Das 1,5 fache
243674 x1,5 = 365511,- Euro
ist die Dispogrenze, über die hinaus NICHT gezahlt wird.

Erreicht der Dispo den Durchschnitt der Ticketeinnahmen,
im Beispiel 243674 Euro
erfolgt die „Erste Mahnung“mit der Maßgabe,
 Rückführung des Dispos auf „Null“ innerhalb der nächsten vier Kwn, bis dahin keine Neuanschaffungen und keine Personaleinstellungen.

Wird die Dispogrenze erreicht, oder das Konto nicht innerhalb der Frist auf „Null“ gebracht, werden Fahrzeuge „Zwangsverkauft“, beginnend mit dem wertvollsten Fahrzeug. Die Fahrer des Fahrzeugs werden zu normalen Konditionen entlassen, ebenso das durch den Verlust der Fahrzeuge bzw, der Busfahrer nicht mehr benötigte Personal, hier jeweils der teuerste Mitarbeiter.